Erbrecht in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf

Das Thema Erbe gewinnt zunehmend an Bedeutung: Gerade Familienunternehmen sind gut beraten, wenn sie die Unternehmensnachfolge, etwa durch ein Unternehmertestament, vorbereiten, da anderenfalls die Existenz des Unternehmens gefährdet sein könnte. Aber auch bei Privatvermögen will die Erbfolge gut bedacht werden, um spätere Erbauseinandersetzungen und damit familiäre Zerwürfnisse zu vermeiden.

Ich berate Sie umfassend in allen Fragen die Übertragung Ihres Vermögens betreffend, gern auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, um auch die ertrags-, grunderwerbs- und erbschaftssteuerlichen Aspekte angemessen zu berücksichtigen.

In manchen Fällen erscheint es sinnvoll, das Vermögen schon bei Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen. In anderen Fällen mögen Sie sich aber für ein Testament oder einen Erbvertrag entscheiden, in dem die Erbfolge bestimmt und das Vermögen unter verschiedenen Erben aufgeteilt wird oder auch Vermächtnisse ausgesetzt werden. Unter Umständen kann eine vertragliche Regelung mit einem Pflichtteilsberechtigten sinnvoll sein, der auf sein gesetzliches Erbrecht oder seinen Pflichtteil verzichtet. Manchmal erscheint zudem die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers oder auch die Anordnung der Vorerbschaft und Nacherbschaft angeraten. Die Bedeutung all dieser möglichen erbrechtlichen Regelungen bringe ich Ihnen nahe, sodass Sie in die Lage versetzt werden, Ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten für den Todesfall oder auch zu Lebzeiten sinnvoll zu gestalten.

Als Notarin bringe ich Ihre Vorstellungen sodann in die juristisch einwandfreie Form, beurkunde Ihre letztwillige Verfügung und hinterlege diese beim zuständigen Amtsgericht, sodass Ihr letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Wenn dann der Erbfall eingetreten ist, ist meine notarielle Tätigkeit bei der Beantragung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder möglicherweise bei der Erbausschlagung gefragt.

Ich vertrete Sie aber auch als Rechtsanwältin, wenn die Erbengemeinschaft streitet und eine Erbauseinandersetzung durchzuführen ist, wenn Pflichtteilsansprüche durchgesetzt oder aber abgewehrt werden müssen oder wenn der durch das Testament eingesetzte Testamentsvollstrecker sein Amt nicht pflichtgemäß ausübt. Hier gilt es, Ihre Rechte zu klären und diese engagiert zu vertreten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht erzielt werden kann auch vor Gericht.

Durch meine langfährige Erfahrung als Anwältin und Notarin kann ich Ihnen alle Leistungen rund um das Thema Erbrecht aus einer Hand anbieten und Sie bei diesem vielschichtigen Thema umfassend unterstützen.

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