Ihre Anwältin und Notarin für Familienrecht in Berlin-Wilmersdorf-Charlottenburg

Inzwischen gibt es immer häufiger Patchwork-Familien oder späte Ehen. So haben wir es oft mit Familiensituationen zu tun, die nicht unbedingt dem Leitbild des Gesetzgebers entsprechen. Darum sind die vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelungen zur Ehe und den Scheidungsfolgen nicht immer passend. In diesen wie aber auch in anderen Fällen, etwa einer selbständigen oder unternehmerischen Tätigkeit, scheint es daher oftmals ratsam, sich bereits vor der Eheschließung über die wirtschaftlichen Folgen der Ehe klar zu werden und entsprechend vorzusorgen.

Ich berate Sie gern über die Auswirkungen einer Eheschließung auf das Erbrecht und ggf. das Gesellschaftsrecht und erläutere Ihnen die Regelungsbereiche des Eherechts, wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt.

Gemeinsam mit Ihnen kläre ich, ob in Ihrem Fall ein notariell zu beurkundender Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag sinnvoll erscheint, in dem z.B. Gütertrennung oder andere Modifikationen der gesetzlichen Scheidungsfolgen vereinbart werden.

Ich stehe Ihnen aber auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie sich in einer Trennungssituation befinden, wenn etwa der Umgang mit den Kindern, Unterhaltszahlungen oder die finanziellen Verhältnisse zu klären sind oder wenn eine Lösung für die gemeinsame Immobilie gefunden werden muss. Dank meiner langjährigen Erfahrung auch im Bereich des Immobilienrechts kann ich Lösungen anbieten.

Wenn eine Einigung möglich ist, entwerfe und beurkunde ich als Notarin für Sie eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung.
Und ich vertrete Sie auch bei der Scheidung vor Gericht, bei Klagen wegen Unterhalt, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich.

Wenn Sie die Ehe eingehen wollen und sich fragen, welche Auswirkungen die be­ab­sich­tig­te Ehe auf Ih­re un­ter­neh­me­ri­sche oder wirtschaftliche Selbstständigkeit hat, ob Sie etwa für die Schulden Ihres Ehegatten haf­ten, ob Sie das in der Ehe ge­erbte Ver­mö­gen bei einer Schei­dung mit Ihrem Ehe­gatten tei­len müs­sen, dann bin ich für Sie da, um Ih­re Fragen zu klä­ren. Manch­mal scheint es rat­sam, im Vorfeld vorsorgende Regelungen – et­wa durch Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag – zu ver­ein­ba­ren oder auch zu­sätz­lich tes­ta­men­ta­ri­sche Ver­fü­gun­gen zu tref­fen, etwa wenn Sie Ver­mö­gen in die Ehe mit­brin­gen und die­ses nicht nach der gesetzlichen Erbfolge vererbt werden soll. Oder die bevorstehende Trennung macht Ihnen Angst, weil Sie deren wirtschaftliche Folgen nicht übersehen.

In al­len diesen Fällen kann ich auf mei­ne langjäh­ri­ge Er­fah­rung als Rechts­an­wäl­tin und Notarin im Bereich des Ehe-und Fa­mi­li­en­rechts zu­rück­grei­fen, wenn ich Sie be­ra­te, Ih­nen Klar­heit ver­schaf­fe und die für Ih­re in­di­vi­du­el­le Si­tua­ti­on pas­sen­den Hand­lungs­mö­glich­kei­ten auf­zei­ge.

Uhlandstr. 167, 10719 Berlin
Tel.: 030 8827164
Fax: 030 88552662
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