Ihre Notarin in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf

Um Sie vor Schaden zu bewahren,
schreibt der Gesetzgeber in vielen wirtschaftlich relevanten Bereichen die Mitwirkung eines Notars vor.

Wenn ich für Sie als Notarin tätig werde, übe ich ein öffentliches Amt aus. Ich bin dann nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängige und unparteiische Betreuerin der Beteiligten. In diesem Sinn berate und unterstütze ich Sie z.B. im Vorfeld eines Vertragsabschlusses. Ich sorge dafür, dass mögliche Unklarheiten unter den Beteiligten beseitigt werden und die gewünschten Vereinbarungen eindeutig und rechtssicher formuliert werden. Ich finde Lösungen, wenn scheinbar widerstreitende Interessen zusammengeführt werden sollen.

Ich bin auch für Sie da, wenn Sie Ihr Erbe regeln möchten, sei es allein oder zusammen mit Ihrem Ehegatten, Ihrem Lebenspartner oder Ihren Kindern. Wenn Sie mir Ihr Anliegen schildern, finde ich sinnvolle Regelungen für Ihren Nachlass. Ich stelle bei meiner Beurkundungstätigkeit sicher, dass Ihre letztwilligen Verfügungen klar formuliert sind, so dass im Nachhinein kein Streit unter den Beteiligten entsteht. Auch wenn Sie für Ihr Alter und eine mögliche körperliche oder geistige Unzulänglichkeit vorsorgen wollen, stehe ich Ihnen beratend zur Seite. In vielen Fällen können notarielle Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sinnvoll sein.

Die Tätigkeit des Notars ist erforderlich ...

im Bereich des Grundstücks- und Immobilienrechts

für die Beurkundung von

  • Grundstücks- und Eigentumswohnungskaufverträgen
  • Verträgen zur Überlassung/ Schenkung von Immobilien
  • Grundschulden
  • Teilungserklärungen zur Begründung von Wohnungseigentum
  • Bestellungen und Löschungen von Wohnrechten, Dienstbarkeiten und anderen Rechten im Grundbuch
  • grundbuchlichen Bewilligungen und Anträgen

im Bereich des Erbrechts

für die Beurkundung von

  • Testamenten und Erbverträgen
  • Erbscheinsverhandlungen
  • Erb- und Pflichtteilsverzicht
  • Erbausschlagungen

im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts

für die Beurkundung von

  • Schuldanerkenntnissen
  • eidesstattlichen Versicherungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Generalvollmachten
  • Vereinsregisteranmeldungen
  • Unterwerfungen unter die sofortige Zwangsvollstreckung

im Bereich des Gesellschaftsrechts

für

  • die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
  • Anmeldungen jeder Art zum Handelsregister
  • Geschäftsführerbestellungen
  • Satzungsänderungen
  • Abtretungen von Geschäftsanteilen
  • Verschmelzung und Umwandlung von Gesellschaften
  • Unternehmensverkäufe

im Bereich des Ehe- und Familienrechts

für die Beurkundung von

  • Eheverträgen und Lebenspartnerschaftsverträgen
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Verzichten auf Versorgungsausgleich
  • Verzichten auf Zugewinnausgleich

Wenn Sie eines dieser Anliegen haben, so stehe ich Ihnen als Notarin in Berlin-Wilmersdorf jederzeit zur Verfügung.

Notar als unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten

Wenn ich für Sie als Notarin tätig werde, übe ich ein öffentliches Amt aus. Ich bin dann nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängige und unparteiische Betreuerin der Beteiligten.

In diesem Sinn berate und unterstütze ich Sie im Vorfeld eines Vertragsabschlusses. Ich sorge dafür, dass mögliche Unklarheiten unter den Beteiligten beseitigt werden und die gewünschten Vereinbarungen eindeutig und rechtssicher formuliert werden. Ich finde Lösungen, wenn scheinbar widerstreitende Interessen zusammengeführt werden sollen.

Ich bin auch für Sie da, wenn Sie Ihr Erbe regeln möchten, sei es allein oder zusammen mit Ihrem Ehegatten, Lebenspartner oder Ihren Kindern. Wenn Sie mir Ihr Anliegen schildern, finde ich sinnvolle Regelungen für Ihren Nachlass. Ich stelle bei meiner Beurkundungstätigkeit sicher, dass Ihre letztwilligen Verfügungen klar formuliert sind, so dass im Nachhinein kein Streit unter den Beteiligten entsteht.

Auch wenn Sie für Ihr Alter und eine mögliche körperliche oder geistige Unzulänglichkeit vorsorgen wollen, stehe ich Ihnen beratend zur Seite. In vielen Fällen können notarielle Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen sinnvoll sein.

Gebühren des Notars

Die Gebühren des Notars richten sich zwingend nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Eine Gebührenvereinbarung ist unzulässig. Maßgeblich ist dabei die Höhe des Geschäftswerts und die Art des Rechtsgeschäfts.

Gern gebe ich auch vor Auftragserteilung Auskunft zur Höhe der voraussichtlichen Gebühren.

Uhlandstr. 167, 10719 Berlin
Tel.: 030 8827164
Fax: 030 88552662
mail@rechtundwahrheit.com

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