Handels- und Gesellschaftsrecht in Berlin
Als im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwältin und Notarin kann ich Ihnen ein umfassendes Know-how zur Verfügung stellen:
Ich berate Sie bei der Gründung und Umstrukturierung Ihres Unternehmens und finde mit Ihnen gemeinsam die für Ihr Vorhaben passende Gesellschaftsform. Ich betreue Sie in allen Fragen zum Recht der Personengesellschaften (z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR, Offene Handelsgesellschaft – OHG, Kommanditgesellschaft – KG, Partnerschaftsgesellschaft und stille Gesellschaft) und der Kapitalgesellschaften (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH, UG). Ich entwerfe für Sie den passenden Gesellschaftsvertrag oder prüfe bereits vorhandene Verträge.
Beabsichtigen Sie den Verkauf Ihres Unternehmens oder möchten Sie Geschäftsanteile abtreten? Gern unterstütze ich Sie bei Ihrem Vorhaben. Dabei begleite ich Sie in allen Phasen des Unternehmensverkaufs. Ich vertrete Sie bei der Unternehmensveräußerung, insbesondere bei der Fertigung und Prüfung von Unternehmenskaufverträgen. Auch wenn ein Geschäftsführerwechsel oder eine Satzungsänderung durchzuführen ist, bin ich für Sie da.
Darüber hinaus unterstütze ich Sie als Rechtsanwältin, etwa wenn es um Auseinandersetzungen unter den Gesellschaftern oder mit dem Geschäftsführer geht. Hier kläre ich mit Ihnen zunächst die vertragliche Grundlage und die damit verbundenen gegenseitigen Rechte und Pflichten. Darauf aufbauend finde ich mit Ihnen Lösungs- und Handlungsmöglichkeiten und – sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein – vertrete ich Sie engagiert vor Gericht.